Koreanische Bergbauverordnung (April 1916) - Nordkorea-Information

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Koreanische Bergbauverordnung (April 1916)

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Das Verbrechen der japanischen Imperialisten – die „Koreanische Bergbauverordnung“

Die japanischen Imperialisten hielten Anfang des 20. Jahrhunderts Korea militärisch besetzt (1905–1945), fabrizierten allerlei drakonische Gesetze und plünderten Unmenge von Bodenschätzen aus.

Davon gab es auch die „Koreanische Bergbauverordnung“, die fabriziert und verkündet worden war, um die Mineralien in Korea zu monopolisieren.

Schon seit langem versuchten sie, eine Herrschaft über Erzbergwerk in Korea herzustellen, und verkündete 1906 das „Gesetz über Erzbergwerk“, damit sie eine gesetzliche Grundlage dafür schufen, die Erschließung von Erzbergwerken, deren Besitz und Betrieb zu monopolisieren. Infolge dessen überging 1909 69 % von allen Bergwerken, Bergbaugebieten und privatbetriebenen Bergwerken in Korea in den Besitz der japanischen Imperialisten.

In den 1910er Jahren aktivierten sich die Machenschaften der japanischen Imperialisten zur Ausplünderung der Bodenschätze noch weiter. Von 1911 bis 1917 führten sie die „Untersuchung der Erzlagerstätte“, beschafften die grundlegenden Dateien für das An-sich-Reißen der Bodenschätze Koreas, fabrizierten im Dezember 1915 die „Koreanische Bergbauverordnung“ und ließen sie ab April nächsten Jahres in Kraft treten, damit sie die Möglichkeit für die Monopolisierung der Ausgrabung von Bodenschätzen erweiterten.

Die von den japanischen Imperialisten fabrizierte „Koreanische Bergbauverordnung“ bestimmte vor allem, es sei Prinzip, ausschließlich der bestimmten Gebiete oder Mineralien über das Recht auf Erzbergbau dem ersten Antragsteller zu genehmigen. Zugleich können Ausländer außer Japaner das neue Recht auf Erzbergbau nicht gewinnen, und das vorher besitzende Recht auf Erzbergbau ist stets gültig, obwohl das neue Gesetz ausgeführt wird. Damit bestätigten und schützten die japanischen Imperialisten juristisch den Besitz des Rechts auf Erzbergbau, das von Japanern schon beraubt wurde.

Außerdem schufen sie durch diese „Verordnung“ die günstigen Bedingungen für das Eindringen der japanischen Kapitale und plünderten aus diesem Anlass die Bodenschätze Koreas in großen Dimensionen aus.

Sie plünderten während ihrer Okkuppierung Koreas ungefähr 400 Tonnen Gold, 17,98 Mio. Tonnen Eisen, Blei, Zink, Nickel, Magnesit und andere Mineralien in großer Menge aus.

Die Verbrechen von Japan an der koreanischen Nation wissen nicht ihr Ende. Japan muss sich darüber im Klaren sein, dass ihre verbrecherischen Machenschaften auf keinen Fall verjährt sind, und sich dementsprechend unbedingt entschuldigen und entschädigen.

Naenara, 2021-02-02

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